FAMILIE, BILDUNG, WOHNEN & LEBEN

Grundversorgung

Alles, was Sie wissen müssen

01 —

Müllentsorgung, Recyclinghof und Grünsammelplatz

Alle Informationen zur Abfallbeseitigung finden Sie auf der Homepage des Abfallwirtschaftsverbandes Nordschwaben: awv-nordschwaben.de

Die Sperrmüll- und Kühlgeräteannahme erfolgt während der normalen ­Öffnungszeiten am Recyclinghof und Grünsammelplatz Buttenwiesen-Frauenstetten.

Ansprechpartner

Öffnungszeiten
Sommer (1. April – 31. Oktober): Samstag von 09:00 – 14:00 Uhr
Winter (1. November – 31. März): Samstag von 09:00 – 12:00 Uhr

Alles im Fluss
Natürlich und nachhaltig

02 —

Wasser & Abwasser

Ansprechpartner

Bauhof Buttenwiesen
Tel.: 08274 9999-32
E-Mail: bauhof@buttenwiesen.de

Wasser ist Leben! Wasser begleitet jedes Lebewesen sein Leben lang, denn ohne Wasser ist kein Leben denkbar. Das Lebensmittel Nr. 1 fließt in Deutschland schlicht und ergreifend aus der Leitung – seine Verfügbarkeit in Trinkwasserqualität ist für die meisten selbstverständlich. Man beschäftigt sich meist erst damit, wenn Probleme auftreten. Die Gemeinde Buttenwiesen betreibt zwei öffentliche Trinkwasserversorgungen mit jeweils eigenen Gewinnungsanlagen.

Bei Störungen in der Wasserversorgung wählen Sie bitte folgende Rufnummer: 
Tel.-Nr.: 08274 9999-28

 

Wasserwerte

Lauterbach:
Probenentnahme: 13.09.2023
Wasserhärte: 10,36 °dH / 1,84 mmol
pH-Wert: 7,90

Pfaffenhofen:
Probenentnahme: 11.09.2023
Wasserhärte: 20,44 °dH / 3,64 mmol
pH-Wert: 7,25

Abwasser ist der Überbegriff für Regenwasser, Schmutzwasser und Fremdwasser.

Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser ist grundsätzlich dort zu versickern, sofern die Versickerungsfähigkeit gegeben ist und aus anderen Gründen des Grundwasserschutzes nicht ausscheidet. Vor einer Einleitung in den Regenwasserkanal sind entsprechende Rückhaltemaßnahmen in Form von Regenwasserspeichern (als Retentionszisterne mit Drossel- und Nutzvolumen) vorzusehen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes, sofern vorhanden, hierzu sind einzuhalten. Die Höhenlage der bestehenden Entwässerungsanschlüsse bzw. der bestehenden Anschlussschächte sind vor Baubeginn eigenverantwortlich aufzunehmen und mit der Planung abzugleichen.

Bei den leider immer wieder vorkommenden Starkregenereignissen kann es auch zu Rückstauungen in der Kanalisation kommen. Rückstau ist eine Überlastung des Kanalnetzes. Das anfallende Abwasser kann in diesem Fall nicht mehr über die bestehenden Entwässerungsrohre abgeleitet werden. Dadurch drückt dieses Schmutzwasser über die an den Kanal angeschlossenen Entwässerungsgegenstände in das Gebäude zurück. Betroffen davon sind im Regelfall Toiletten, Duschen, Waschbecken und Bodenabläufe unterhalb der Rückstauebene. Als Rückstauebene ist die Oberkante des Kanaldeckels in der Straße definiert. Das Wasser ist meist mit Keimen usw. belastet.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihr Grundstück sowie Ihr Haus selbst vor Rückstau zu sichern haben!

Je nach Entwässerungsart bzw. nach Lage der Entwässerungsgegenstände ist der Rückstauverschluss zu wählen. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Fachbetrieb, der sicher gerne die Begutachtung und Beratung sowie den Einbau übernimmt. Die Trennung von Regenwasser und häuslichem Abwasser sowie die separate Beseitigung des Regenwassers über eine Nutzung oder eine flächenmäßige Versickerung kann zur Entspannung der Rückstausituation beitragen.

Bei Störungen der Abwasserbeseitigung wählen Sie bitte folgende Rufnummer: 
Tel.-Nr.: 08274 9999-28
03 —

Breitband

Bayerische Gigabitrichtline (BayGibitR)
Breitbandausbau in der Gemeinde Buttenwiesen im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Buttenwiesen
Der Anschluss an zukunftsfähige Netzinfrastrukturen ist ein zentraler Standortfaktor und für den Freistaat Bayern von hoher strategischer Bedeutung. Im ländlichen Raum ist der Aufbau einer flächendeckenden gigabitfähigen Infrastruktur wegen geringerer Wirtschaftlichkeit bei Ausbau und Betrieb ohne Förderung kaum zu leisten. Das deutschlandweit einmalige bayerische Gigabitförderprogramm unterstützt Kommunen gezielt bei der Versorgung mit gigabitfähiger Infrastruktur dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Mit der neuen Gigabitrichtlinie kann Bayern nunmehr als erste Region in Europa auch die Beschleunigung von Anschlüssen in grauen NGA-Flecken fördern, also Bereiche wo bereits schnelles Internet mit mind. 30 Mbit/s durch einen Netzbetreiber verfügbar ist.
Die Gemeinde Buttenwiesen befindet sich kurz vor dem Beginn des Ausbaus auf Glasfaser direkt ins Haus (FTTH). Nach Vorliegen der Förderzusage von 80% wird in den Ortsteilen mit dem Ausbau begonnen und soll innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass nach Abschluss der Maßnahme jeder Haushalt über Glasfaser versorgt werden kann. Bei Fragen zum Breitbandanschluss wenden Sie sich bitte an Richard Drexler.

Pressemeldung M-Net 2019
Die Gemeinde Buttenwiesen hat einen Vertrag mit Bayerns führendem Glasfaseranbieter M-net und der miecom Netzservice GmbH unterzeichnet. Demnach werden zusätzlich neun bislang unterversorgte Haushalte mit echten Glasfaseranschlüssen ausgestattet. Die Gemeinde profitiert dabei vom sogenannten „Höfebonus“: Diese Förderung durch die Bayerische Staatsregierung soll dazu beitragen, den Breitband-Ausbau mit schnellen Internetanschlüssen auch in dünn besiedelten Gebieten voranzubringen.

Im Laufe der kommenden zwei Jahre wird die Firma miecom neue Glasfaserkabel verlegen, um elf Privathaushalte und Gewerbetreibende in Buttenwiesen per FTTH (fiber to the home) zu erschließen. Dabei handelt es sich um zukunftssichere Breitbandanschlüsse, bei denen die Glasfaserleitung bis in die Wohn- oder Arbeitsräume reicht und somit besonders reaktionsschnelle und leistungsfähige Internetanschlüsse zur Verfügung stehen. Schon zum Ende der Sommerferien 2019 sollen die Arbeiten beginnen. Hierzu werden in Kürze alle betroffenen Eigentümer schriftlich informiert.

Nach Abschluss der Arbeiten stehen den Bewohnern und Unternehmen Telefon- und Internetanschlüsse von M-net mit Bandbreiten von derzeit bis zu 300 Mbit/s zur Verfügung. Der Bürgermeister, Hans Kaltner erklärte: „Gleiche Lebensbedingungen für Stadt und Land zu schaffen, schließt heute vor allem die Breitbandversorgung mit ein. Wir freuen uns, dass wir nun auch die letzten weißen Flecken in unserer Gemeinde schließen können. Damit profitieren künftig alle unsere Bürger und Unternehmen von den Möglichkeiten, die die digitale Welt heute zu bieten hat.“

Bereits 2013 haben M-net und miecom im Rahmen des ersten bayerischen Breitbandförderprogramms knapp 2.000 Haushalte in der Gemeinde Buttenwiesen mit glasfaserbasierten Highspeed-Internetanschlüssen mit bis zu 50 Mbit/s ausgestattet. Auch danach ging in Neubaugebieten sowie im Rahmen von Erneuerungsarbeiten und des zweiten bayerischen Breitbandförderprogramms der Ausbau weiter. Seit 2018 haben bereits mehr als 100 Gebäude im Gemeindegebiet Buttenwiesen einen Glasfaser-Hausanschluss (FTTH) erhalten und können damit Anschlüsse mit Bandbreiten von derzeit bis zu 300 Mbit/s nutzen.

Warum Glasfaser?
Rasante Up- und Downloads, Surfen ohne Wartezeiten beim Seitenaufbau oder unterbrechungsfreies Videostreaming sind nur einige der vielen Vorteile, die ein leistungsfähiger Internetanschluss mit sich bringt. „Glasfaseranschlüsse bieten hohe und stabile Bandbreiten und sind besonders für die Nutzung von datenintensiven Anwendungen geeignet. Dazu zählen auch Online-Gaming, das Speichern und Abrufen von Daten in einer Cloud oder die Einrichtung eines professionellen Heimarbeitsplatzes“, erklärt M-net Regionalmanagerin Melanie Hundt.

Außerdem können Kunden mit M-net TVplus einen vollwertigen TV-Anschluss mit über 100 Sendern und vielen Extra-Funktionen über die neue Leitung bestellen: Die intelligente Fernsehlösung TVplus bietet neben zeitversetztem Fernsehen und dem Aufzeichnen von Sendungen auch die Möglichkeit, Programme gleichzeitig auf dem Fernsehgerät, Handy und Tablet anzuschauen.

Ansprechpartner

Jürgen Schuster 
Tel.: 08293 – 9653355
juergen.schuster@corwese.de

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (06.07.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Buttenwiesen nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Jürgen Schuster (E-Mail: juergen.schuster@corwese.de)

Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung
Die Gemeinde Buttenwiesen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Buttenwiesen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 11.11.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Förderschritt 3 – Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Die Gemeinde Buttenwiesen hat eine Markterkundung und nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:

Förderschritt 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Buttenwiesen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungs­freies einstufiges Auswahl­verfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breit­bandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Die Details zum Auswahlverfahren und zur Angebotsabgabe
Bitte beachten Sie hierzu folgenden Hinweis: Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungs­erklärung sowie den Nutzungsbedingungen der Geodaten einverstanden.

Förderschritt 5 – Auswahlentscheidung Bekanntmachung
Bekanntmachung der Gemeinde Buttenwiesen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Buttenwiesen hat den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Schwaben erhalten.

Förderschritt 7 – Kooperationsvertrag
Erklärung der Gemeinde Buttenwiesen zur Übermittlung des Kooperationsvertrags

Ansprechpartner

Richard Drexler
Tel.: 08274/9999-37
E-Mail: richard.drexler@buttenwiesen.de

04 —

Feuerwehr

Retten – Löschen – Bergen – Schützen
Das sind die vier Haupttätigkeiten der Feuerwehr. Die ehrenamtlichen Feuerwehrmänner und -frauen helfen im Brandfall, bei Naturereignissen wie zum Beispiel Sturm oder Überschwemmung, aber auch bei Unfällen.

Im Gemeindegebiet ­Buttenwiesen gibt es sechs Freiwillige ­Feuerwehren: FFW Frauenstetten, FFW Lauterbach, FFW Pfaffenhofen, FFW ­Thürheim, FFW Wortelstetten, FFW Buttenwiesen

Feuerwehr/­Rettungsdienst

112

Polizei

110

Landespolizei Wertingen

Tel.: 08272 99510

Freiwillige Feuerwehr Frauenstetten

Frauenstetten
Hohenreichener Straße 4
86647 Buttenwiesen

Freiwillige Feuerwehr Lauterbach

Lauterbach
Bahnhofstraße 5
86647 Buttenwiesen
www.ffw-lauterbach.de

Freiwillige Feuerwehr Thürheim (Ausrückegemeinschaft)

Oberthürheim
Schleifweg 1
86647 Buttenwiesen

Unterthürheim
Am Bürgerhaus 11
86647 Buttenwiesen
www.feuerwehr-unterthuerheim.de

Freiwillige Feuerwehr Pfaffenhofen

Pfaffenhofen
Am Brunnenkiel 2a
86647 Buttenwiesen

Freiwillige Feuerwehr Wortelstetten

Wortelstetten
Osterfeld 17
86647 Buttenwiesen

Freiwillige Feuerwehr Buttenwiesen

St.-Leonhard-Straße 4
86647 Buttenwiesen
www.feuerwehr-buttenwiesen.de

Jugendfeuerwehr - Komm und mach mit!

In den Jugendfeuerwehren lernen junge Menschen von klein auf, was Gemeinsinn bedeutet. Dass Jugendfeuerwehr eine zuverlässige und sinnvolle Freizeitbeschäftigung für Mädchen wie für Jungen ist, dafür sprechen auch die dort gelebten sieben Werte Spaß, individuelle Vielfalt, Hilfsbereitschaft, Mitbestimmung, Wertschätzung, ehrenamtliches Engagement und Kameradschaft.
Viele unserer Ortsfeuerwehren haben eine sehr aktive Jugendfeuerwehr. Bist du bereit? Dein Platz bei deiner Jugendfeuerwehr ist für dich noch frei! Bitte wende dich an deine Ortsfeuerwehr, wenn du Interesse hast mitzumachen.

Einkaufen
Regional und nah!

05 —

Einkaufsmöglichkeiten und Märkte

In Buttenwiesen finden Sie alle ­Geschäfte des täglichen Bedarfs. Für den ­Lebensmitteleinkauf haben Sie die Wahl zwischen ­verschiedenen Supermärkten und Discountern. Wer Wert auf regionale und saisonale Produkte legt und gerne direkt ab Erzeuger kauft, wird in ­verschiedenen Dorf- und Hofläden fündig. Damit ist für ­jeden Geschmack in unmittelbarer ­Wohnortnähe ein großes Angebot ­gewährleistet.

Buttenwiesen ist zwar keine Marktgemeinde, besitzt jedoch seit langer Zeit das Recht, drei Jahrmärkte abzuhalten: den Josefimarkt im März, den Buttenwieser Markt am zweiten Sonntag vor Pfingsten und den Leonhardimarkt ­im November. Dazu kommt im Dezember noch der Romantische Weihnachtsmarkt der Vereine.

Die jeweiligen Markttage veröffentlichen wir im Veranstaltungskalender auf der Startseite.

Dorfläden und Supermärkte

Rewe Markt Buttenwiesen
Wertinger Straße 44
86647 Buttenwiesen
Tel.: 08274 9285531

Netto Markt Buttenwiesen
Buttenwiesen
Wertinger Straße 42
86647 Buttenwiesen

Hofladen Strehle
Am Zusamtal 26
86647 Buttenwiesen
Tel.: 08274 69885

Dorfladen Lauterbach
Bahnhofstraße 5
86647 Buttenwiesen
Tel.: 08274 691508

Peikert Yvonne u. Franz
Eierhandel Illemad
Illemad 1
86647 Buttenwiesen – Illemad
Tel.: 08274 252

Biolandhof Wagner
Oberthürheim
Ulrich-von-Thürheim-Straße 56
86647 Buttenwiesen
Tel.: 08274 1627

Biohof Winkler
Burgstraße 9
86647 Buttenwiesen
Tel.: 08274 3104852

Gerne veröffentlichen wir Ihren Laden/Markt an dieser Stelle.
Bitte übermitteln Sie uns die notwendigen Daten über dieses Kontaktformular.

Änderung Nr. 4
(ersetzt die Ursprungsfassung und alle vorangegangen Änderungen)
4. Ä Lauterbach Gebiet West Satzung
4. Ä Lauterbach Gebiet West Plan
4. Ä Lauterbach Gebiet West Begründung

Ursprungsfassung 1968
0 1968 Unterthürheim Süd Plan Satzung
0 1968 Unterthürheim Süd Begründung

Ursprungsfassung 1976
0 1976 Unterthürheim Süd Plan Satzung
0 1976 Unterthürheim Süd Begründung

Übersicht Überschneidungen
(Unterschiedliche Geltungsbereiche; bei den Überschneidungen ist die Fassung aus dem Jahr 1976 heranzuziehen)

Ursprungsfassung
0 Halde Satzung
0 Halde Plan

Änderung Nr. 1
1. Ä Halde

Ursprungsfassung
0 Geistberg Plan Satzung

Änderung Nr. 1
1. Ä Geistberg