Herstellungsbeiträge – Warum werden sie erhoben?
Herstellungsbeiträge werden einmalig für die Möglichkeit erhoben, ein Grundstück an öffentliche Einrichtungen wie
- die Wasserversorgungsanlage oder
- die Entwässerungsanlage
anzuschließen.
Diese Beiträge dienen der teilweisen Finanzierung der Kosten für die erstmalige Herstellung dieser Anlagen.
Die rechtlichen Grundlagen zur Erhebung von Herstellungsbeiträgen finden Sie in der jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzung. Diese kann jederzeit auf der Homepage der Gemeinde Buttenwiesen eingesehen werden.
Wann wird ein Herstellungsbeitrag fällig?
Ein Herstellungsbeitrag wird nicht nur bei der erstmaligen Erschließung eines Grundstücks fällig. Auch spätere Veränderungen an Grundstück oder Bebauung, die zu einer Vergrößerung der beitragspflichtigen Fläche führen, können beitragspflichtig sein.
Beitragspflicht entsteht zum Beispiel bei:
- Neubau eines Gebäudes
- Ausbau eines bisher ungenutzten Dachgeschosses
- Umnutzung von Hallen, landwirtschaftlichen Gebäuden oder Garagen
- Verglasung von Balkonen oder Terrassen
- Anbau an ein bestehendes Gebäude (z. B. Wintergarten)
- Aufstockung oder Umbau eines Hauses
- Zukauf von angrenzenden Grundstücksflächen
Die Beitragspflicht entsteht mit Abschluss der Maßnahme.
Meldepflicht der Grundstückseigentümer
Gemäß Art. 5 Abs. 2a Satz 2 KAG sind Veränderungen an Grundstück oder Bebauung der Gemeinde Buttenwiesen unaufgefordert mitzuteilen.
Beispiel:
Ein nachträglicher Dachgeschossausbau führt meist zu einer Erhöhung der beitragspflichtigen Geschossfläche. Die zusätzlich ausgebaute Fläche unterliegt dann der Beitragsnacherhebung.
Daher ist die Fertigstellung eines solchen Ausbaus umgehend der Gemeinde zu melden!
Fragen? Wir helfen gerne weiter!
Wenn Sie Fragen zu Herstellungsbeiträgen haben oder sich Unsicherheiten bei der Berechnung ergeben, steht Ihnen unsere Beitragssachbearbeitung gerne zur Verfügung.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin – wir erläutern Ihnen die Berechnungsgrundlagen und beantworten Ihre Fragen im persönlichen Gespräch.
Ansprechpartner
Gemeinde Buttenwiesen
Marktplatz 4
86647 Buttenwiesen
-Bauamt-
Sachbearbeiterin Eva Gerald
Telefon: 08274/9999-30
E-Mail: eva.gerald@buttenwiesen.de