Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Durch Anpflanzungen können aber auch Gefahrensituationen bei der Benutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze hervorgerufen werden.

Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren von Straßen, Wegen und Plätzen zu ermöglichen, ist der jeweilige Lichtraum entsprechend freizuhalten.

Über Gehwegen muss dabei eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m eingehalten werden.

Der seitliche Verkehrsraum ist innerhalb von Ortsdurchfahrten in einer Breite von 0,75 m und außerhalb von Ortsdurchfahrten von 1,25 m freizuhalten.

Daneben dürfen auch Verkehrszeichen, Straßennamensschilder oder Straßenlaternen nicht verdeckt werden.

Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass Schilder von den Verkehrsteilnehmern stets rechtzeitig wahrgenommen werden und die Laternen ihren entsprechenden Zweck erfüllen können.

 

Die Gemeinde Buttenwiesen bittet daher alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, regelmäßig dafür zu sorgen, dass der Lichtraum stets freigehalten wird.

 

Hinweis auf naturschutzrechtliche Bestimmungen:

Bei der Freihaltung von Gehwegen und Straßen sind während der Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu beachten.

Nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG ist es in dieser Zeit verboten, Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche und andere Gehölze zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu zerstören, abzuschneiden oder erheblich zu beeinträchtigen.

Diese Vorschrift soll vor allem dem Schutz von Lebensstätten wild lebender Tiere dienen.

Das Verbot gilt jedoch u.a. nicht für Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs notwendig werden, sowie für Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Pflanzen.

Die Maßnahmen sind jedoch möglichst schonend auszuführen.

In Zweifelsfällen kann die zuständige untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau weitere Auskünfte geben.