Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Buttenwiesen Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage
(Feiertagsgesetz);
Mariä Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag in Buttenwiesen
Für die Festlegung, in welchen bayerischen Gemeinden Mariä Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag ist, stellt das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest,
in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Setzt sich die Bevölkerung überwiegend aus Angehörigen der katholischen Kirche zusammen,
so ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag.
Nach den im Rahmen des Zensus 2011 erhobenen Daten hatten zum
Stichtag (09.05.2011) in der Gemeinde Buttenwiesen 4.603 katholische und 415 evangelische Einwohner ihren Wohnsitz. Demnach ist Mariä Himmelfahrt am 15. August
in der Gemeinde Buttenwiesen ein gesetzlicher Feiertag.
Eine Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen das Fest Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag ist, kann dem Internetangebot des
Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung unter
Statistik Bayern entnommen werden.
Mit dem Ortsplan der Gemeinde Buttenwiesen haben Sie den perfekten Überblick!
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